Als allgemein anerkannte Faustregel gelte, dass Kinder ab etwa vier Jahren aussagetüchtig seien. Kinder unter vier Jahren erfüllten nur in seltenen Ausnahmefällen die Voraussetzung für die Attestierung von Aussagetüchtigkeit. Ab dem fünften Lebensjahr seien kurze freie Narrationen möglich und es könnten einige Informationen im freien Bericht produziert werden. Da aber auch Kinder zwischen vier und sechs Jahren noch auf Fragen und Hilfestellungen angewiesen seien, müsse bei dieser Altersgruppe die Komplexität des Ereignisses, das vergangene Zeitintervall und die konkrete Befragungsgeschichte besonders berücksichtigt werden.