Die Auskunftsfähigkeit bzw. Zeugnisfähigkeit (im psychologischen Sinne als Aussagetüchtigkeit bzw. Zeugentüchtigkeit bezeichnet) bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person, grundsätzlich eine zuverlässige Aussage machen zu können. Damit eine Person als auskunfts- bzw. zeugnisfähig gelten kann, muss sie die Fähigkeit