14. Beweiswürdigung der Kammer 14.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Bezüglich der allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 17 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 624 f.). Diese sind betreffend Würdigung von Kinderaussagen wie folgt zu ergänzen: