11 von ihr erwartet werden. Sie habe keine Handlungsabläufe geschildert, sondern immer wieder das Gleiche gesagt oder vom Thema abgelenkt. Aus den edierten KESB-Akten und den weiteren Einvernahmen gehe hervor, dass die Kindesmutter überfordert gewesen sei und die Straf- und Zivilklägerin ihr oft nachgeplappert habe. Es sei mehrfach von «Sprachrohr» die Rede. Eine Suggestion könne vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen werden.