So erachtete die Vorinstanz namentlich als erstellt, dass der Beschuldigte seine vierjährige Tochter im Verlauf des Besuchswochenendes vom 30. November/1. Dezember 2019 auf der Polstergruppe festgehalten habe, als sie von dieser habe herunter- und wegspringen wollen. Dabei habe er ihr gesagt, sie solle jetzt stillhalten, ihr zwischen die Beine gegriffen und mit den Fingern an ihrer Vagina manipuliert, was diese als Zwicken wahrgenommen und ihr danach beim Wasserlassen Schmerzen verursacht habe.