2021 Gemäss Anklageschrift vom 2. Februar 2021 und Würdigungsvorbehalt vom 29. März 2022 werden dem Beschuldigten sexuelle Handlungen mit Kindern und Schändung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin, begangen am Wochenende des 30. November/1. Dezember 2019 in G.________(Ortschaft), durch folgendes Verhalten vorgeworfen (pag. 328): «indem der Beschuldigte seine vierjährige Tochter D.________ im Verlaufe ihres Besuchswochenendes bei ihm auf der Polstergruppe festhielt, als sie von dieser herunter und wegspringen wollte, ihr dazu sagte, sie solle jetzt stillhalten, ihr dabei zwischen die Beine griff und mit den Fingern an der Va-