6. Ausgangslage und Vorbringen der Verteidigung Die Anklageschrift vom 2. Februar 2021 wirft dem Beschuldigten vor, am Wochenende des 30. November/1. Dezember 2019 zum Nachteil seiner Tochter, der damals vierjährigen Straf- und Zivilklägerin, sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben (pag. 328; vgl. Ziff. III.9. hinten). Die Vorinstanz behielt sich anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 29. März 2022 in Anwendung von Art. 344 StPO vor, den angeklagten Sachverhalt auch unter dem Gesichtspunkt des Tatbestands der Schändung rechtlich zu würdigen (pag.