I.4.1 vorne und Ausführungen der Verteidigung im Parteivortrag, pag. 760 ff.), der Strafzumessung, der Verteilung der Verfahrenskosten, des Zivilpunktes gemäss Ziffer III. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs sowie der Verfügung gemäss Ziffer V.1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs (Tätigkeitsverbot) angefochten. Zudem beantragt er eine angemessene Entschädigung für die Ausübung der Verfahrensrechte. Nicht angefochten und damit in Rechtskraft erwachsen sind somit die festgesetzten amtlichen Entschädigungen für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt C.___