3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 15. September 2023, pag. 731) und ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 29. August 2023, pag. 724 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Zudem wurden E.________ (Mutter der Straf- und Zivilklägerin; nachfolgend: Kindesmutter) und der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung einvernommen (pag. 750 ff. und pag. 755 ff.). Der oberinstanzliche Beweisantrag von Rechtsanwalt C.________ und Rechtsanwalt B.__