Mit Eingabe vom 18. April 2023 zeigte Rechtsanwalt B.________ an, dass er mit der Wahrung der Interessen des Beschuldigten als privater Verteidiger beauftragt worden sei (pag. 708). Gegen die Sistierung des amtlichen Mandats erhobt Rechtsanwalt C.________ keine Einwände (pag. 714). Das amtliche Mandat von Rechtsanwalt C.________ wurde in der Folge mit Verfügung vom 6. Juni 2023 sistiert (pag. 716 f.). Die Parteien wurden mit Vorladung vom 3. April 2023 zur Berufungsverhandlung vorgeladen. Gleichzeitig wurde ihnen die Zusammensetzung der Kammer bekanntgegeben (pag. 704 f.).