Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt C.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 7'985.80. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt C.________ die Differenz von CHF 1'844.65 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die unentgeltliche Rechtsvertretung von D.________ durch Fürsprecherin F.________ werden wie folgt bestimmt: