Der Kanton Bern Fürsprecher B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 12'764.60 entschädigt hat und A.________ dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen hat, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 6. Weiter beschlossen wurde, dass: