28 VI. Verfügungen Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil (PCN ________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der Frist von 10 Jahren zu löschen (Art. 16 Abs. 7 DNA-ProfilG und Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB). 29 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 28. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: