Wie im Rahmen der Täterkomponenten bereits ausgeführt (vgl. E. IV.15.1 hiervor), ist aufgrund der nach wie vor bestehenden Suchtproblematik und Strafrückfälligkeit sowie dem fehlenden Willen, sich in den geregelten Arbeitsmarkt zu integrieren, um ein regelmässiges Einkommen zu erzielen, nach wie vor keine tiefgreifende Besserung resp. nachhaltige Stabilisierung seiner persönlichen Situation ersichtlich.