_ erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zudem einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten wegen verschiedener Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 42 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 540.00 (vgl. pag. 1710 ff.). Dieser Strafbefehl konnte dem Beschuldigten bislang nicht eröffnet werden, weshalb er im vorliegenden Verfahren nicht weiter berücksichtigt wird. Auf die neuen Strafverfahren angesprochen, sagte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung aus, er wisse nicht, wie es zu diesen gekommen sei. Er habe zu wenig aufgepasst (pag.