24 ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder und Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeugs zu einer bedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 640.00 verurteilt. Am ________ erfolgte eine weitere Verurteilung u.a. wegen Beeinträchtigung der Betriebssicherheit eines Fahrzeugs und Übertretung des BetmG zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Busse von CHF 200.00. Mit Datum vom ________ erliess die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zudem