Eine Strafminderung über den gewährten Geständnisrabatt hinaus ist deshalb nicht angezeigt. 15.2.2 Erneute Straffälligkeit während laufenden Verfahrens Gemäss Strafregisterauszug vom 4. Oktober 2023 (pag. 1703 ff.) und Meldung der Staatsanwaltschaft (pag. 1707 ff.) sind während des vorliegenden Strafverfahrens zwei neue rechtskräftige Verurteilungen sowie ein neuer, noch nicht rechtskräftiger Strafbefehl hinzugekommen. Mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ wurde der Beschuldigte wegen Übertretung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, Fahren