1736) wird das Geständnis des Beschuldigten mit einer Reduktion im Umfang von 30% strafmindernd berücksichtigt. Der Beschuldigte betonte wiederholt, in der Vergangenheit viel «Scheiss» gemacht zu haben (pag. 1573, Z. 33 ff.; pag. 1586; pag. 1726, Z. 37 ff.) und der Transport der Drogen sei eine Fehlentscheidung gewesen (pag. 1723, Z. 5 ff.). Es sei «Scheisse», was er gemacht habe, weil seine Kinder jetzt nicht mehr da seien (pag. 1726, Z. 41 f.).