Der Letzte sei etwa vor einem Monat gewesen (pag. 1722, Z. 29 ff.; pag. 1724, Z. 29 ff.). Der Beschuldigte beschrieb, dass es als Süchtiger nicht einfach sei, aus eigener Kraft loszulassen. Gleichzeitig gab er an, er müsse es ohne fremde Hilfe schaffen (pag. 1724, Z. 37 ff.). Dies ist insofern problematisch, als der Beschuldigte zugleich ausführte, es sei letztmalig zum Rückfall gekommen, weil ihn alles «angeschissen» habe (pag. 1722, Z. 41 ff.), da er mit dem Tod des Stiefvaters nicht klarkomme und seine Kinder nicht da seien (pag. 1723, Z. 1 ff.). Die genannten Gründe bestehen nach wie vor – mit seinen Kindern unterhält er einzig Kontakt mittels Videotelefonat (pag. 1722, Z. 11).