Aus dem oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht ergibt sich, dass der Beschuldigte gemäss Angaben von S.________, Eigentümer des Geländes V.________, seit Monaten nicht mehr dort aufgetaucht ist (pag. 1667 f.). Demnach sind der Ort und die Person, die dem Beschuldigten etwas Halt und Tagesstruktur