21 Verwerflichkeit des Handelns, Art und Weise der Herbeiführung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts Der Beschuldigte handelte weder professionell noch besonders raffiniert. Er lagerte das Kokain lediglich zum Eigenkonsum und allfälligen Verkauf zwecks Finanzierung seines Eigenkonsums bei sich. Dies wird insgesamt im Umfang von 10% verschuldensmindernd berücksichtigt.