14.6.3 Fazit In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen erscheint der Kammer für das Veräussern der Thaipillen eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen bzw. einem Monat als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. Hiervon werden wiederum praxisgemäss 2/3, ausmachend 20 Tage, zur Einsatzstrafe asperiert. Es resultiert eine provisorische Gesamtstrafe von 47 Monaten und 20 Tagen Freiheitsstrafe. 14.7 Asperation für das Lagern von Kokain (Ziff. I.2.2. der Anklageschrift) 14.7.1 Objektive Tatkomponenten Schwere der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts