14.6.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte auch in Bezug auf das Veräussern der Thaipillen direktvorsätzlich, was sich neutral auf das Verschulden auswirkt. Hinsichtlich des Beweggrundes und der Vermeidbarkeit kann auf die Ausführungen in E. IV.14.1.2 hiervor verwiesen werden. Der Beweggrund und die Vermeidbarkeit wirken sich im Umfang von 20%, ausmachend rund 7 Tage, verschuldensmindernd aus. 14.6.3 Fazit