Der Beschuldigte hat zwar kein professionelles Vorgehen an den Tag gelegt und lediglich an einen einzelnen Abnehmer die Thaipillen verkauft. Er handelte jedoch auf eigene Initiative und Rechnung und es bestand aufgrund der grösseren Menge an Thaipillen die naheliegende Möglichkeit, dass die Thaipillen weiterveräussert bzw. weiteren Konsumenten zukommen. Diese Umstände wirken sich insgesamt neutral auf das Verschulden aus. 14.6.2 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte handelte auch in Bezug auf das Veräussern der Thaipillen direktvorsätzlich, was sich neutral auf das Verschulden auswirkt.