Verwerflichkeit des Handelns, Art und Weise der Herbeiführung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts Der Beschuldigte hat zwar kein professionelles Vorgehen an den Tag gelegt und lediglich an einen einzelnen Abnehmer das betreffende Methamphetamin verkauft. Er handelte jedoch auf eigene Initiative und Rechnung, und es bestand aufgrund der grösseren Menge Methamphetamin die naheliegende Möglichkeit, dass J.________ das Methamphetamin weiterveräussert bzw. weiteren Konsumenten zukommen lässt. Diese Umstände wirken sich insgesamt neutral auf das Verschulden aus. 14.5.2 Subjektive Tatkomponenten