Er nutzte dabei seine Beziehung zum im Ausland wohnhaften Bruder und wollte sich für die Einfuhr der bestehenden Infrastruktur der Post bedienen. Hinsichtlich der kriminellen Energie ist sodann verschuldenserhöhend zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte bei der Planung und Umsetzung desselben auf eigene Initiative und Rechnung handelte. Unter Berücksichtigung der genannten Umstände erscheint unter dem Titel Verwerflichkeit des Handelns sowie Art und Weise der Herbeiführung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts eine Erhöhung der Ausgangsstrafe um 20%, ausmachend rund einen Monat, als angemessen.