14.3 Asperation für das Veräussern von Kokain (Ziff. I.1.2. der Anklageschrift) 14.3.1 Objektive Tatkomponenten Schwere der Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte veräusserte insgesamt 32 Gramm reines Kokain, welches nicht für den Eigenkonsum bestimmt war. Mit Blick auf die «Tabelle Hansjakob» erachtet die Kammer ein Einstiegsstrafmass von 14 Monaten Freiheitsstrafe als angemessen. Verwerflichkeit des Handelns, Art und Weise der Herbeiführung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts Die Art und Weise der Tatbegehung und die Verwerflichkeit des Handelns des Beschuldigten sind vorliegend neutral zu werten.