Der Beschuldigte sagte konstant aus, die Delikte zur Finanzierung seiner Drogensucht begangen zu haben. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich der Betäubungsmittelkonsum auf das Leben des Beschuldigten auswirkte, lässt sich den Akten nicht abschliessend entnehmen. Der Beschuldigte schloss eine Lehre als M.________ ab (pag. 34, Z. 29) und verlor seine Anstellung offenbar wegen gesundheitlichen Beschwerden (Bandscheibenvorfälle; vgl. pag. 1569, Z. 10 ff.; pag. 1639). Den Job als M.________ will