16 Verwerflichkeit des Handelns, Art und Weise der Herbeiführung der Gefährdung des geschützten Rechtsguts Betreffend Art und Weise des Vorgehens bzw. Verwerflichkeit des Handelns kann der Vorinstanz insofern zugestimmt werden, als der Beschuldigte die Rolle eines Kuriers einnahm, der im Inland über kurze Distanzen Drogen transportierte. So führte er die Drogentransporte – wie Fürsprecher B.________ oberinstanzlich zutreffend ausführte (pag.