a BetmG) bildet aufgrund der abstrakt höchsten Strafandrohung die schwerste Straftat; hierfür ist eine Einsatzstrafe festzusetzen. Der Strafrahmen reicht dabei von einem Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe. Gründe, die ein Verlassen dieses Strafrahmens aufdrängen würden, sind keine ersichtlich. Alsdann sind für die weiteren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ebenfalls einzelweise Freiheitsstrafen festzusetzen und zu bestimmen, in welchem Umfang diese zur Einsatzstrafe zu asperieren sind. Die Einsatzstrafe sowie die asperierten Strafen ergeben zusammen die Gesamtfreiheitsstrafe.