14 Beschuldigten (vgl. dazu E. IV.15.1 hiernach) voraussichtlich nicht vollzogen werden. Somit ist in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe auszufällen und keine Zusatzstrafe zu den beiden rechtskräftigen Strafbefehlen vom ________ und ________ zu bilden. Die qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Beförderung von Methamphetamin i.S.v. Art. 19 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG) bildet aufgrund der abstrakt höchsten Strafandrohung die schwerste Straftat;