Während laufenden Verfahrens trat er zudem erneut strafrechtlich in Erscheinung. So wurde der Beschuldigte mit Urteilen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom ________ und ________ zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von CHF 640.00 bzw. zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von CHF 200.00 verurteilt (vgl. pag. 1704 f.). Eine Geldstrafe in der zu erwartenden Höhe kann schliesslich aufgrund der angespannten finanziellen Verhältnisse des