Dabei variierte jeweils auch der Grad der Mitwirkung und (Mit-)Bestimmung. Während der Beschuldigte bei der Durchführung der Drogentransporte von Methamphetamin im Auftrag und gemäss Instruktion von K.________ handelte, war er beim Anstalten treffen zur Einfuhr von Thaipillen, dem Veräussern von Methamphetamin ab Juni 2019 sowie dem Veräussern von Kokain ab Juni 2019 ohne entsprechende Anweisungen und auf eigene Rechnung tätig. Die Tathandlungen des Beschuldigten gemäss Ziff. I.1.1. - I.1.4. der Anklageschrift sind folglich in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft (vgl. die Ausführungen der stv.