19 BetmG). Handlungseinheit wird allgemein angenommen, wenn mehrere Einzelhandlungen auf einem einheitlichen Willensakt beruhen und wegen des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs bei objektiver Betrachtung noch als ein einheitliches zusammengehörendes Geschehen erscheinen. Eine solche Konstellation liegt namentlich vor, wenn jemand einer von einem generellen Vorsatz getragenen, dauerhaften Handelstätigkeit nachgeht. Hingegen ist von Hand-