Seitens der Verteidigung wurde in Übereinstimmung mit den Anträgen der Staatsanwaltschaft ein Schuldspruch beantragt, wobei sich diese bei der Verteidigung auf 60 Stück Thaipillen nach den Aussagen von der Hauptverhandlung beschränken. Der Beschuldigte habe jeweils nur wegen dem genannten Druck den Mengen zugestimmt. Seine erste Aussage zu diesem Geschäft war sehr klar und logisch. Er habe die gesamte Menge in drei Mal zu einmal 50 Stück und zweimal 20 Stück an «L.________» abgegeben. Daher stützt sich das Gericht auf diese Aussagen und geht von einer Gesamtmenge von 90 Stück aus.