Beim fraglichen Methamphetamin geht das Gericht gestützt auf die Statistik der SGRM pro 2019 (S. 9) von einem Anteil von 77 % Methamphetamin aus. Das Methamphetamin kam nicht mehr von K.________, da dieser schon in Haft war. Es wird folglich von einer reinen Menge Methamphetamin von rund 54 g ausgegangen.