7.3 Ad Vorwurf gemäss Ziff. I.1.3. der Anklageschrift (S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1624): Der Sachverhalt gemäss Anklage beruht auf den Aussagen des Beschuldigten und den Gesprächen der Audioinnenraumüberwachung zwischen dem Beschuldigten und K.________. Das geplante Einführenlassen von 500 Thaipillen durch den Bruder des Beschuldigten ist erstellt. Gemäss Betäubungsmittelstatistik der SGRM pro 2019 betrug die durchschnittliche Dosis Methamphetamin pro «Thaipille» rund 9 mg (S. 12). 500 Thaipillen hätten somit circa 4.5 g Methamphetamin enthalten.