Dabei wurde aber immer mit der höchstmöglichen Menge an Kokain gerechnet. Der Beschuldigte hatte zuletzt anlässlich der Hauptverhandlung seine früheren Aussagen bestätigt und die angeklagten Vorwürfe noch einmal ausdrücklich zugegeben. Seitens der Verteidigung wurden in Übereinstimmung mit den Anträgen der Staatsanwaltschaft Schuldsprüche beantragt. Die dem Beschuldigten zur Last gelegten Drogengeschäfte gelten als erstellt. Das Gericht geht von einer Mindestmenge von 50 g Kokain in der Zeit von Juni – Oktober 2019 aus, weil dies der erste Wert war, den der Beschuldigte genannt und eingestanden hat.