5. Anträge der Parteien 5.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung – in Abweichung zu den Anträgen der Berufungserklärung vom 7. November 2022 (pag. 1651 f.) – folgende Anträge (pag. 1740 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 28. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellungen bezüglich der Anschuldigungen