4 ff.]) eingeholt. Weiter wurde bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde um Auskunft hinsichtlich des aktuellen Verfahrensstands der Verfahren BM 23 31961 und BM 23 26363 ersucht (pag. 1707 ff.) und der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mitteland vom 13. Juli 2023 (BM 23 26363) ediert (pag. 1710 ff.). Zudem wurde der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung ergänzend einvernommen (pag. 1718 ff.).