4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 4. Oktober 2023 [pag. 1703 ff.]), ein Leumundsbericht (datierend vom 6. September [pag. 1697 f.]) sowie ein Betreibungsregisterauszug (datierend vom 3. Oktober 2023 [pag. 1700