1679 ff.). Eine Nachfrage bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland im Zusammenhang mit einem neuen Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend einen Vorfall vom 6. Mai 2023 ergab keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der aktuellen Adresse des Beschuldigten (pag. 1687 f.). Der amtliche Verteidiger blieb mit seinen Kontaktversuchen per Telefon und E-Mail ebenfalls erfolglos (pag. 1690 f.). Auf erneute Rückfrage der Verfahrensleitung teilte der amtliche Verteidiger am 17. Oktober 2023 telefonisch mit, dass der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung erscheinen werde (pag. 1714).