Dieser gab an, den Beschuldigten seit mehreren Monaten nicht mehr auf seinem Grundstück gesehen zu haben und dass das Domizil vom Beschuldigten nicht mehr genutzt werde. Weiter gab der Vermieter an, mit dem Beschuldigten per WhatsApp in Kontakt zu stehen, und erklärte sich bereit, ein Foto der Vorladung an den Beschuldigten weiterzusenden. Er war jedoch nicht bereit, den anwesenden Polizisten die Mobiltelefonnummer des Beschuldigten bekanntzugeben (pag. 1669 f.). In der Folge wurde die Vorladung im Amtsblatt des Kantons Bern publiziert (pag. 1679 ff.).