Während der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet (inkl. Abstinenzkontrolle hinsichtlich unbefugten Konsums von Betäubungsmittel, namentlich Methamphetamin und Kokain). Die Untersuchungshaft von zwei Tagen (29. – 30. Oktober 2019) wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet (Art. 51 StGB). 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf zwei Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten von CHF 16'042.30. [Zusammenstellung Verfahrenskosten]