31 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. II. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 30. September 2020 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Arbeitslosenversicherungsgesetz, angeblich begangen im Februar 2013 in D.________, infolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.