2023, N 34 zu Art. 428 StPO). Die Kosten für das erste oberinstanzliche Verfahren wurden mit Urteil vom 27. Mai 2021 auf CHF 2’000.00 festgelegt. Mangels Anfechtung ist auf die Höhe dieses Betrags nicht mehr zurückzukommen. Nachdem dieses Urteil auf Beschwerde hin vom Bundesgericht aufgehoben wurde, sind diese Kosten in Anwendung von Art. 423 Abs. 1 und Art. 428 Abs. 1 StPO vom Kanton Bern zu tragen (vgl. etwa Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 423-427 vom 30. Oktober 2020, Ziff. 25.1). Die Kosten für das Neubeurteilungsverfahren werden in Anwendung von Art. 24 Abs. 1 Bst. a des Verfahrenskostendekrets (VKD;