__ Geschwistern bei ihren Eltern auf. Zu ihrer Familie pflegt sie nach wie vor einen sehr guten Kontakt. Sie besuchte in O.________ für vier Jahre die Grundschule, eine Ausbildung hat sie – auch in der Schweiz – nie gemacht. Sie ist geschieden, gesund und wohnt gemeinsam mit ihrer .________-jährigen Tochter in D.________ (pag. 620 f.). Ihre persönlichen Verhältnisse erscheinen insoweit geregelt und geben zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. In der Schweiz arbeitet(e) die Beschuldigte mehr oder weniger regelmässig als Q.________ oder in der T.________ für verschiedene Arbeitgeber. Sie hat zurzeit eine feste Anstellung mit einem Beschäftigungsgrad von 50% (pag.