Einschränkung der Freizügigkeitsrechte zu prüfen, nämlich ob das persönliche Verhalten der Beschuldigten eine gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit darstellt (Gefährdungsklausel), und ob die öffentlichen Interessen an der Einschränkung der Freizügigkeitsrechte gegenüber den privaten Interessen der Beschuldigten überwiegen (Verhältnismässigkeit). Die Beschuldigte wird (u.a.) wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe im Gesamtdeliktsbetrag von CHF 22'198.65