Daneben erzielt sie ein «sehr unregelmässiges» Nebeneinkommen von CHF 1'000.00 + CHF 300.00 pro Jahr. Ausgehend von einem monatlichen Einkommen von CHF 2'108.00 (CHF 2'000.00 + CHF 108.00 [CHF 1'300.00/12]) und unter Berücksichtigung eines Pauschalabzugs von 20% für Krankenkasse und Steuern ist für die Geldstrafe ein Tagessatz von CHF 50.00 festzusetzen.