Auch wenn monatliche Leistungen in dieser Höhe mit Blick auf den versicherten Verdienst von CHF 3'240.00 (pag. 47) nicht unerheblich scheinen, so blieb das monatliche Einkommen der Beschuldigten trotz Bezug dieser unberechtigten Leistungen im tieferen Bereich. Sie unternahm, abgesehen von der fehlenden Deklaration in den Formularen der Arbeitslosenkasse, keine Anstrengungen, ihre mehr oder weniger regelmässigen Einkünfte zu verschleiern. Ihre Vorgehensweise war demnach nicht besonders raffiniert. Allerdings wurden die erzielten Einkünfte über mehrere Monate verschwiegen.